Teilnahmebedingungen



Die Teilnahme am Pöhl Trail unterliegt den folgenden Teilnahmebedingungen.


§ 1 Anwendungsbereich und Veranstalter

(1) Der Pöhl Trail („Veranstaltung“) wird unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung einschlägigen sportlichen Regelungen durchgeführt.

(2) Veranstalter ist die TSG Ruppertsgrün e. V., Ruppertsgrün-Bahnhofstraße 25a, 08543 Pöhl, vertreten durch den Vorstand.

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter im Zusammenhang mit der Teilnahme am Pöhl Trail bestehende Rechtsverhältnis.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung. Notwendige organisatorische Änderungen können vom Veranstalter bekannt gegeben werden, soweit diese den Teilnehmenden unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände zumutbar sind.


§ 2 Teilnahme und Sicherheit

(1) Teilnahmeberechtigt ist, wer die für die jeweilige Strecke in der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen, insbesondere das vorgeschriebene Mindestalter, erfüllt.

(2) Die Verwendung von Hiking- oder Running-Stöcken sowie sonstigen Sportgeräten ist nur zulässig, wenn dies für die jeweilige Strecke ausdrücklich vorgesehen oder vom Veranstalter genehmigt wurde.

(3) Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten, Helfer, Rettungskräfte sowie zuständiger Behörden ist Folge zu leisten.

(4) Teilnehmende können von der Veranstaltung ausgeschlossen oder disqualifiziert werden, wenn sie den Veranstaltungsablauf erheblich stören, Anweisungen nicht befolgen oder sich oder andere gefährden.

(5) Die Teilnehmenden haben insbesondere auf öffentlichen oder nicht vollständig gesperrten Verkehrsflächen die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Aus der Teilnahme am Pöhl Trail ergibt sich kein Vorrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.


§ 3 Anmeldung, Startberechtigung und Teilnahmebeitrag

(1) Die Teilnahme setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung voraus. Nachmeldungen vor Ort können – abhängig von verfügbaren Startplätzen – bis 30 Minuten vor dem jeweiligen Start zugelassen werden.

(2) Die Startberechtigung ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar. Die zugeteilte Startnummer darf nicht an eine andere Person weitergegeben werden.

(3) Das Mindestalter ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung.

Minderjährige Teilnehmende müssen durch ihre Eltern bzw. Personensorgeberechtigten angemeldet werden. Mit der Anmeldung erklären diese ihr Einverständnis mit der Teilnahme des Minderjährigen.

(4) Für die Teilnahme kann entsprechend der Ausschreibung ein Teilnahmebeitrag erhoben werden.

(5) Bei Nichtantritt besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags.


§ 4 Änderungen, Absage und höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder sonstiger nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände Strecken ändern oder verkürzen, Startzeiten verlegen, die Teilnehmerzahl begrenzen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise absagen bzw. abbrechen.

(2) Dies gilt insbesondere, wenn die Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte darstellen würde.

(3) Bei einer Absage oder einem Abbruch aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände besteht ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.


§ 5 Gesundheit und Eigenverantwortung

(1) Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, gesundheitlich und körperlich in der Lage zu sein, die gewählte Strecke zu bewältigen.

(2) Den Teilnehmenden ist bekannt, dass insbesondere Trail- und Geländeläufe mit besonderen Belastungen und Risiken verbunden sein können. Hierzu gehören beispielsweise unebener Untergrund, Steigungen und Gefälle, Wurzeln, Steine, Nässe und witterungsbedingte Veränderungen der Strecke.

(3) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand und seine körperliche Leistungsfähigkeit eigenverantwortlich einzuschätzen.

Bei gesundheitlichen Beschwerden oder sonstigen Umständen, die eine sichere Teilnahme infrage stellen, ist von der Teilnahme abzusehen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.

(4) Der Veranstalter kann Teilnehmende aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen aus dem Wettbewerb nehmen.


§ 6 Versicherungsschutz

(1) Für die Veranstaltung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für den Veranstalter geltenden Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen sowie der bestehenden Nichtmitgliederversicherung.

(2) Umfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Leistungen des Versicherungsschutzes richten sich ausschließlich nach den jeweils gültigen Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen.

(3) Der bestehende Versicherungsschutz ersetzt keine individuelle Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- oder sonstige persönliche Versicherung der Teilnehmenden.


§ 7 Haftung

(1) Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis der mit einer Lauf- und Trailveranstaltung typischerweise verbundenen Risiken.

(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen.

(4) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

(5) Für persönliche Gegenstände, Bekleidung, Sportgeräte oder sonstige mitgebrachte Sachen übernimmt der Veranstalter keine Verwahrungspflicht, sofern diese nicht ausdrücklich übernommen wurde.


§ 8 Datenschutz

(1) Zur Anmeldung, Organisation, Durchführung und Auswertung der Veranstaltung werden die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

(2) Soweit Ergebnis- und Teilnehmerlisten Bestandteil der sportlichen Durchführung und Dokumentation der Veranstaltung sind, können insbesondere Name, Vorname, Alters- bzw. Wertungsklasse, Verein, Startnummer, Laufzeit und Platzierung veröffentlicht werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.


§ 9 Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters angefertigt und insbesondere auf der Internetseite, in sozialen Medien sowie gegenüber Presse und Medien verwendet werden.

Die Verarbeitung und Veröffentlichung erfolgt nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Bei Aufnahmen, bei denen einzelne Personen gezielt im Mittelpunkt stehen, werden erforderliche Einwilligungen gesondert eingeholt, soweit keine andere Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung besteht.


§ 10 Regelwidriges Verhalten

(1) Die Startnummer ist während des Wettbewerbs entsprechend den Vorgaben des Veranstalters sichtbar zu tragen und darf nicht so verändert werden, dass Startnummer, Kennzeichnungen oder Sponsorenaufdrucke nicht mehr erkennbar sind.

(2) Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, die Ausschreibung oder sicherheitsrelevante Anweisungen kann der Veranstalter eine Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation aussprechen bzw. den Teilnehmenden von der weiteren Veranstaltung ausschließen.


§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.



Pöhl, Stand August 2026